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Wissenswertes: Luftraumstruktur

 
 
 
 
Luftraum A: Kontrollierter Luftraum. Nur IFR erlaubt. Dieser Luftraum wird in Deutschland nicht genutzt.
 
Luftraum B: Kontrollierter Luftraum. IFR und VFR erlaubt aber eine Freigabe der Flugverkehrskontrolle muss eingeholt werden. Dieser Luftraum wird in Deutschland nicht genutzt.
 
Luftraum C über FL100: Kontrollierter Luftraum. Nur IFR und CVFR erlaubt. In den Alpen gilt der Luftraum C erst ab FL130.
 
Luftraum C unter FL100: kontrollierter Luftraum in der Nähe von Verkehrsflughäfen. Nur IFR und CVFR erlaubt.
 
Luftraum D: Kontrollzone von Verkehrsflughäfen. In Deutschland als D(CTR) definiert, international sind Kontrollzonen auch im Luftraum A und B zu finden.
 
Luftraum E: Kontrollierter Luftraum. IFR und VFR erlaubt. Meistgenutzter Luftraum in der allgemeinen Luftfahrt.
 
Luftraum F: unkontrollierter Luftraum in dem sich jeweils nur ein Flugzeug im IFR Anflug befinden darf.
 
Luftraum G: nur VFR erlaubt. 2500 Fuss über Grund (GND). In der Nähe von Kontrollzonen abnhemend bis 1000 Fuss über Grund.
 
Luftraum ED-P: Luftsperrgebiet (prohibited area) mit Höhenangaben des beschränken Raums. In Deutschland nicht vorhanden.
 
Luftraum ED-R: Beschränktes Fluggebiet (restricted area) mit Höhenangaben des beschränken Raums. Bei Zeitlicher beschränkung ist der Zusatz TRA (temporary reserved airspace) angegeben. Meistens bei militärischen Übungsgebieten.
 
Luftraum ED-D: Gefahrengebiete (danger area). Ein Einflug liegt im Ermessen der Piloten, sollte aber ohne aktuelle Informationen über aktulle Aktivitäten dringend vermieden werden. Beispiele sind militärische Testgebiete über der Ostsee.
 
IFR: instrument flight rules, Instrumentenflug
VFR: visual flight rules, Sichtflug
CVFR: controlled visual flight rules, Kontrollierter Sichtflug
 
 
 
 
 
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